Nutzungsausfall-Entschädigung

Gut zu wissen !

Laterne

Park- oder Standlicht müssen nachts in dunklen Bereichen eingeschaltet werden (§17 Straßenverkehrsordnung). Beim Parken innerhalb geschlossener Ortschaft mußt du nachts in dunklen Bereichen dein Parklicht an der Fahrzeugseite der zugewandten Straße einschalten. Außerhalb geschlossener Ortschaft reicht das nicht aus. Hier muss an unbeleuchteten Straßen dein Standlicht eingeschaltet werden. Wichtig: es besteht ebenfalls eine Beleuchtungspflicht, wenn du dein Fahrzeug unter einer brennenden Laterne parkst und diese mit einer rot/weißen Banderole gekennzeichnet ist. Die rot/weiße Banderole bedeutet, daß die Laterne nachts ausgeschaltet wird. Daher unbedingt dein Standlicht einschalten. Tust du das nicht, droht dir ein Bußgeld und bei einem Unfall sogar eine Teilschuld.

Artikel aus dem Weser-Kurier-Journal motor.markt vom 15. Januar 2022